Preisstand 01.04.2024

Sie haben sich für die Wärmeversorgung mit Wärmepumpentechnik entschieden? Gerne bieten wir Ihnen das passende Produkt - ganz nach Ihrem Bedarf - an.

Sie haben grundsätzlich die Wahl zwischen einem Produkt aus unserer Strom-Produktfamilie und dem Produkt Sonderabkommen Wärmepumpe mit Schwachlast für einen Zweitarifzähler.

Unsere Empfehlung: Für die richtige Produktwahl zur Stromversorgung Ihrer Wärmepumpe empfehlen wir Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch in unserem Kunden-Service-Center.

 

Der Arbeitspreis beträgt (brutto)
im Hochtarif (HT) 40,90 ct./kWh
im Niedertarif (NT) 31,55 ct./kWh
Der Grundpreis beträgt
Grundpreis (inkl. Netzentgelte) 104,56 € netto jährlich
Messeinrichtung siehe separates Preisblatt

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Strom Privat ab dem 01.01.2024 zum Download

Preisblatt Messeinrichtung

Das Preisblatt Mein.Ahlen.Strom.Wärme ab 01.04.2024 zum Download

Wärmebedarf

Für Elektro-Wärmepumpen, die mit zeitlich eingeschränkter Betriebsweise betrieben werden, stellt die Stadtwerke Ahlen GmbH nach Vereinbarung aus ihrem Niederspannungsnetz elektrische Energie zu folgenden Bedingungen und Preisen zur Verfügung:

Werden Wärmepumpen zur Raumheizung eingesetzt, soll der Wärmebedarf eines zu beheizenden Objektes möglichst gering sein. Er ist nach anerkannten Regeln der Technik zu ermitteln und soll die in der Wärmeschutzverordnung festgelegten Höchstwerte nicht übersteigen.

Die Stadtwerke Ahlen GmbH ist berechtigt, sich die Berechnung des Wärmbedarfs vorlegen zu lassen und kann von deren Ergebnis die Einräumung dieses Sonderabkommens abhängig machen. Durch die Vornahme oder Unterlassung einer Prüfung der Wärmebedarfsberechnung auf ihre Richtigkeit übernimmt die Stadtwerke Ahlen GmbH keine Haftung.

Wärmepumpenanlagen

Die Wärmepumpenanlagen müssen regelmäßig – nicht nur gelegentlich – betrieben werden. Der Betrieb zu Hochbelastungszeiten der Stadtwerke Ahlen GmbH-Versorgungsanlagen wird ausgeschlossen durch eine zeitlich eingeschränkte Betriebsweise für folgende Betriebsarten:

bivalent – alternativ betriebene Wärmepumpen zur Raumheizung

Bei diesen wird nach Unterschreiten einer bestimmten Außentemperatur auf ein anderes Heizsystem, das mit einer anderen, nach Möglichkeit speicherbaren Energieart betrieben wird, umgeschaltet. Dieses ist so zu dimensionieren, dass hierdurch der Gesamtwärmebedarf des Gebäudes gedeckt werden kann.

Die Stadtwerke Ahlen GmbH ist berechtigt, den Elektrizitätsbezug der Wärmepumpe ohne Festlegung auf einen bestimmten Abschaltpunkt entsprechend der Netzbelastung bei Hochbzw. Höchstbelastung der Stadtwerke Ahlen GmbH – Versorgungsanlagen zu unterbrechen. Dabei wird eine Freigabedauer von mindestens 7.800 Stunden pro Jahr gewährleistet.

bivalent – parallel betriebene Wärmepumpen zur Raumheizung

Bei diesen wird nach Unterschreiten einer bestimmten Außentemperatur ein weiteres Heizsystem mit einer anderen, nach Möglichkeit speicherbaren Energieart zugeschaltet. Beide Systeme sind nur durch gemeinsamen Betrieb in der Lage, den Gesamtwärmebedarf des Gebäudes zu decken.

Die Stadtwerke Ahlen GmbH ist berechtigt, den Elektrizitätsbezug dieser Wärmepumpen täglich bis zu zweimal für maximal je zwei Stunden zu unterbrechen. Dabei wird sichergestellt, dass die Betriebszeit zwischen den Unterbrechungen nicht kürzer als die vorausgegangene Unterbrechung ist.

monovalent betriebene Wärmepumpen zur Raumheizung

Bei diesen wird der gesamte Wärmebedarf eines Gebäudes ganzjährig von der Wärmepumpenanlage gedeckt. Die Stadtwerke Ahlen GmbH ist berechtigt, deren Elektrizitätsbezug täglich bis zu zweimal für maximal je zwei Stunden zu unterbrechen. Dabei wird sichergestellt, dass die Betriebszeit zwischen den Unterbrechungen nicht kürzer als die vorausgegangene Unterbrechung ist.

Wärmepumpenanlagen zur Brauchwasserbereitung

Diese dienen zur Brauchwasserbereitung in einem Speicherbehälter. Dieser muss so dimensioniert sein, dass der Elektrizitätsbezug der Wärmepumpe täglich bis zu zweimal für maximal je zwei Stunden unterbrochen werden kann. Dabei wird sichergestellt, dass die Betriebszeit zwischen den Unterbrechungen nicht kürzer als die vorausgegangene Unterbrechung ist. Während der Unterbrechung darf der Wasserinhalt des Speichers nicht durch ein anderes elektrisches Heizsystem erwärmt werden.

Anschluss an das Versorgungsnetz

Sofern besondere Anforderungen für den Anschluss der Wärmepumpenanlage an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Ahlen GmbH erforderlich sind, zahlt der Kunde einen Anschlusskostenbeitrag nach besonderer Vereinbarung.

Messung des Stromverbrauchs, Schalteinrichtung

Der Stromverbrauch der Wärmepumpenanlage wird getrennt vom übrigen Stromverbrauch über einen separaten Zähler gemessen. Die Tarifumschaltung sowie die Freigabe der Stromlieferung zum Betrieb der Wärmepumpenanlage erfolgen durch eine Schalteinrichtung der Stadtwerke Ahlen GmbH. Weitere in Verbindung hiermit notwendige technische Einrichtungen sind Bestandteil der Kundenanlage.