Mein.Ahlen.Erdgas.Gewerbe
Seit dem 01.04.2013 bietet Ihnen die Stadtwerke Ahlen GmbH ein transparentes, „fairlässliches“ und einfaches Energieprodukt an:
Wir garantieren Ihnen eine zuverlässige und die preisgünstigste Energielieferung durch Ihren Energieversorger vor Ort.
Mein.Ahlen.Erdgas.Gewerbe (Preisstand: 01.01.2021) | Brutto | Netto |
---|---|---|
Grundpreis bis 200.000 kWh Verbrauch | 28,56 Euro / Monat | 24,00 Euro / Monat |
Grundpreis ab 200.001 kWh Verbrauch | 57,21 Euro / Monat | 48,00 Euro / Monat |
Arbeitspreis | 5,96 ct / kWh | 5,01 ct / kWh |
-
Umfang der Leistungen
Ihr Vorteile im Überblick
- preisgünstiger Energietarif bei Ihrem Energieversorger vor Ort
- transparente und übersichtliche Abrechnung
- zuverlässiger Kundenservice
Fragen rund um unsere Tarife beantworten wir Ihnen gerne:
per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! -
Lieferung, Abnahme und Preise
Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Vertrag zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an Erdgas gemäß der DVGW Arbeitsblätter G 260 und G 685 der Gruppe L und zur Zahlung des Entgelts „ Mein.Ahlen.Erdgas.Gewerbe“ gemäß dem als Anlage beigefügten Preisblatt. Der Preis ist bis zum 31.12.2020 fest vereinbart. Von dieser Preisgarantie ausgenommen ist die Änderung der Erdgassteuer und der Mehrwertsteuer. Nach dem 31.12.2020 sind die Stadtwerke berechtigt, die Preise gemäß den Bestimmungen der Ziffer 6. der beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen.
Mein.Ahlen.Erdgas.Gewerbe (Preisstand: 01.01.2021) Brutto Netto Grundpreis bis 200.000 kWh Verbrauch 28,56 Euro / Monat 24,00 Euro / Monat Grundpreis ab 200.001 kWh Verbrauch 57,21 Euro / Monat 48,00 Euro / Monat Arbeitspreis 5,96 ct / kWh 5,01 ct / kWh Das Entgelt für die Lieferung Erdgas je Abnahmestelle setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis zusammen. In dem jeweiligen Arbeitspreis ist die Erdgassteuer (derzeit: 0,55 Cent/kWh netto) sowie die CO2 Kosten gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (derzeit 0,455 Cent/kWh netto) enthalten.
Die aufgeführten Bruttopreise enthalten die Mehrwertsteuer in der derzeitigen gesetzlichen Höhe von 19 % (gültig ab 01.01.2021) und sind gerundet. Bei einer Änderung der Mehrwertsteuer und / oder Erdgassteuer werden die Bruttopreise entsprechend angepasst. Die Abrechnung erfolgt mit den aufgeführten Nettopreisen zzgl. der gesondert ausgewiesenen Mehrwertsteuer.
-
Laufzeit
Das Vertragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung des Vertrages durch den Kunden und der Rücksendung an die Stadtwerke zustande. Der Vertrag hat eine feste Vertragslaufzeit vom 01.01.2021 bzw. bei späterer Unterzeichnung beginnt der Vertrag zu diesem Zeitpunkt und endet am 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres von den Stadtwerken oder vom Kunden in Textform gekündigt wird.
-
Weitere Bedingungen
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend finden die als Anlage beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Soweit dieser Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen, gilt die Gas Grundversorgungsverordnung (GasGVV) vom April 2012 (BGBl. I, 2006 2391) entsprechend. Wird die GasGVV durch eine neue Rechtsverordnung ersetzt, sind die Stadtwerke berechtigt, den Vertrag nach Ziffer 7. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend anzupassen.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die GasGVV können zusätzlich unter www.stadtwerke-ahlen.de abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.
Vollmacht
Der Kunde erteilt den Stadtwerken für die Belieferung des Kunden Vollmacht, ihn im Zusammenhang mit der Gaslieferung zu vertreten und in seinem Namen sämtliche dazu notwendigen Handlungen und Willenserklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen. Die Vollmacht gilt insbesondere für den Abschluss von Verträgen im Namen des Kunden mit dem vorgelagerten Netzbetreiber zur Regelung der physikalischen Anbindung der Zählpunkte des Kunden an das Netz des vorgelagerten Netzbetreibers nebst der sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten (Netzanschluss und Anschlussnutzung), den Abschluss von Verträgen für die Durchführung des Messstellenbetriebes und der Messung sowie der Kündigung bestehender Gaslieferverträge beim bisherigen Gaslieferanten. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 21 b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.Lastschriftermächtigung
Der nachstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke widerruflich, Rechnungs- und Abschlagsbeträge aus diesem Vertragsverhältnis von seinem nachfolgend genannten Girokonto im Lastschrifteinzugsverfahren abzubuchen.
Mein.Ahlen.Erdgas.Gewerbe gültig ab 01.01.2021