Starten Sie entspannt in die neue Heizperiode

 

Hohe Gaspreise haben in letzter Zeit für viel Verunsicherung gesorgt. Höhere Abschlags- unbd Nachzahlungen bringen viele Hausbsitzer ins Grübeln. Vor allem Bestandsimmobilien bieten einiges an Einsparpotenzial, wenn auf modernere Heizsysteme umgerüstet wird. Der Einbau einer Wärmepumpe ist oftmals eine kundenfreundliche Lösung. Wir als Stadtwerke bieten Ihnen jetzt die Möglichkeit den Wärmepumpeneinbau ganz einfach und kostengünstig abzuwicklen.

So funktionier es:

Bei uns können Sie ab sofort eine Wärmepumpe pachten! In Zusammenarbeit mit lokalen Installationsbetrieben der Stadt werden die nötigen Voraussetzungen vor Ort überprüft. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie gegen eine monatliche Pauschale das Rundum-sorglos-Paket. Wir kümmern uns um:

  • Bestellung der Wärmepumpe
  • Beantragung der Fördermittel
  • Installation
  • regelmäßige Wartung
  • 24/ 7 Service-Bereitschaft durch unsere lokalen Partner

Zusatzkosten entstehen somit über die gesamte Vetrragslaufzeit nicht, was maximale Planungssicherheit für die Hauseigentümer bedeutet. Der Vertrag kann über eine Laufzeit von 10 Jahren geschlossen werden, danach geht die Wärmepumpe automatisch in den Besitz des Kunden über.

Dieses Modell rechnet sich nicht nur für den Geldbeutel. In Kombination mit einer PV-Anlage, ist die Wärmepumpe eine CO2 neutrale Alternative und somit ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende!

Mehr Infos erhalten Sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 02382/788-0
Füllen Sie im Vorfeld gerne unsere Checkliste aus.

 So funktioniert die Wärmepumpe:

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Hier finden Sie unsere Antworten auf Ihre häufigsten Fragen

Wir freuen uns, wenn Sie uns weiterhin Treu bleiben! 

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Service

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Mit diesen Gesetzen setzt die Bundesregierung unter anderem den zweiten Teil der Empfehlungen des Zwischenberichts der von der Bundesregierung eingesetzten ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 10. Oktober 2022 um, was durch den Abschlussbericht Ende Oktober finalisiert wurde. Die Preisbremsen werden vom Bund finanziert und federn die deutlich gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmepreise ab.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:

Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
  • für Strom auf 40 Cent/kWh.


In den Bruttopreisen sind die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer enthalten.
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für unsere Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.

Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter www.energieberatung-ahlen.de.

 

Regelung für Unternehmen und Vielverbraucher: Sollte der Jahresverbrauch größer als 30.000 kWh pro Jahr bei Strom und größer als 1,5 Mio. kWh pro Jahr bei Gas oder Wärme sein, gelten die Konditionen für Unternehmen bzw. für Vielverbraucher. Für 70 % ihres prognostizierten oder gemessenen Jahresverbrauchs des Jahres 2021 gilt ein maximaler Arbeitspreis von

  • Strom: 13 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)
  • Gas: 7 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)
  • Wärme: 7,5 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)

Zu den Nettopreisen je kWh kommen noch die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer hinzu.

 

Antworten auf Ihre Fragen gibt Ihnen unser FAQ zu den Preisbremsen. Diesen können Sie hier einsehen:

Unser FAQ zu den Preisbremsen, Stand: 28.02.2023

 

Weitere Informationen:

FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Weitere Informationen können Sie den Informationen bzw. FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter folgenden Adressen entnehmen:

FAQ_Strompreisbremse (bmwk.de)

FAQ_Gaspreisbremse (bmwk.de)

Überblickspapier_Energiepreisbremsen (bmwk.de)

Die Gesetzestexte können Sie unter folgenden Links abrufen:

Drucksache 20/4683 Gesetzesentwurf zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG)

Drucksache 20/4685 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz – StromPBG)

Soforthilfe (Gas)

Wichtige informationen gemäß §2 Abs. 4 EWSG Gas

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.

Was ist die Soforthilfe?
Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. Grob geschätzt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht.

Diese Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. So wurde bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt und die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende erhalten im Dezember ebenfalls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro.

Zudem plant die Bundesregierung nun weitere Entlastung über die sogenannte Gaspreisbremse: Der Preis für Haushaltskunden soll auf 12,00 Cent/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.

Diese Maßnahme kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben. Diese Umstellungen werden die Versorger vornehmen, benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit bis März kommenden Jahres. Seien Sie versichert, dass auch wir als Stadtwerke Ahlen GmbH derzeit mit Hochdruck an einer schnellen Umsetzung arbeiten.

Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen.

Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Sofern Sie die Zahlungen dennoch geleistet haben, geht Ihnen kein Geld verloren.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen [RLM-Kunden mit stündlicher Leistungsmessung]. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Die Gaspreisbremse wird kommen!
Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Setzen Sie hilfreiche Energiespartipps um
Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel. Hilfreiche Informationen hatten Sie bereits in Ihrer Preisanpassung Gas zum 01.11.2022 als Beileger erhalten sowie in Ihrer Jahresrechnung 2022.

 

Was muss ich als Kunde tun? Wer hat überhaupt Anspruch auf die Soforthilfe?
Unsere Veranschaulichung gibt Ihnen einen guten Überblick. Klicken Sie bitte hier.

 

Weitere Informationen: FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Weitere Informationen können Sie den FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter folgender Adresse entnehmen:

faq-dezember-soforthilfe-im-gas-und-warmebereich.pdf (bmwk.de)

Den Gesetzestext können Sie unter folgendem Link abrufen: 2004373.pdf (bundestag.de)